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BRK1990
Moderator
Anmeldedatum: 18.12.2007 Beiträge: 91
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Verfasst am: Mi 13 Feb 2008, 20:02 Titel:
Last-Battle nur knapp einer Anzeige seitens der GF entgangen |
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Wie ich gerade gelesen habe ist die Ugamela Version vom Last-Battle Team nur knapp einer Anzeige seitens der GF entgangen, da nach mehrmaligen Hinweisen der Spielbetrieb eingestellt wurde.
Das Problem, folgendes wurde beansprucht:
geschützt sind:
- Texte (hierzu zählen Grundsätzlich auch Menübezeichnungen, Gebäudebezeichnungen etc.)
- Bilder
- Scripte
Besonders aufgefallen ist mir, dass Menübezeichungen auch unter einem Copyright stehen. Ich denke hier muss eventuell noch was geändert werden oder irre ich?
Wie sieht es mit den Scripten aus, die sind ja ursprünglich von der Opensource version von Ugamela abgeändert worde, d.h. Scripte dürften hier nicht das Problem werden, richtig?
Über Bilder brauchen wir nicht sprechen, wir haben eigene Styles.
Ist es uns auch möglich zu klagen fals Texte von uns genutzt werden sollten??
Grüße BRK
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headshot360
Spammer
Anmeldedatum: 09.12.2007 Beiträge: 57
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Verfasst am: Mi 13 Feb 2008, 20:07 Titel:
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Die Menüpunkte können garnicht geschützt sein, sonst müssten sich ja fast alle Browsergames-Entwickler gegenseitig verklagen. Scripte dürfen im Fall von Ugamela kein Problem sein, ist ja alles selber geschrieben (Wie soll man auch an die Originale kommen???). Und wie gesagt, Bilder und andere Texte sind ja schon geändert bzw werden mit der nächsten Version geändert.
headshot360
_________________
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blabla
Spammer
Anmeldedatum: 31.12.2007 Beiträge: 69
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Verfasst am: Mi 13 Feb 2008, 20:48 Titel:
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stichwort javaSCRIPTE
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xire
UGamela PowerUser
Anmeldedatum: 10.12.2007 Beiträge: 573 Wohnort: Tettnang (Baden-Württemberg)
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Verfasst am: Mi 13 Feb 2008, 21:27 Titel:
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An den Texten kann uns die GF eigentlich überhaupt nicht mehr verklagen. Da diese nun sehr gut verändert worden sind, die mit der neusten Version dabei sind.
Wegen Menüpukte oder Gebäudenamen verklagen finde ich auch unöglich da man wiegesagt wegen dem Menüpunkt "übersicht" z.b. gar nicht verklagt werden kann da das alles "normale namen" sind und kein geistiges Eigentum von der Gameforge.
Anders wär das wenns spezielle namen geben würde z.b. für Schiffe die von der GF als erstes erfunden wurden bzw sie darauf Rechte haben.
Bei den Scripten oder bzw Codeteilen bin ich mir nocht 100% sicher ob wir da wirklich 100% save sind.
mfg xire
_________________ Bei fragen etc. Gerne mich anschreiben!
icq: 316895582
msn: Dark_black1988@lycos.de
Mfg Xire
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sky-net07
Member
Anmeldedatum: 09.12.2007 Beiträge: 24
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 07:28 Titel:
Copyright |
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Also ich glaub GF will noch mehr geld verdienen.
1. html, php und co. besteht aus Zahlen und Buchstaben, versucht mal alle Zahlen und Buchstaben zu schützen.
2. Geht mal bei Wikipedia rein und gebt Begriffe ein wie Schlachtschiff und co. ein (da is nix copyright)
ach ich könnte ja weiteraufzählen aber ich will mich mit keinem anlegen
Aber eins noch zum schluss:
Solche leute wie GF machen das internet kaputt, klingt jetzt hart aber das Inet lebt vom kopieren und verknüpfen, sonst kann es nicht wachsen.
gruß skynet
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Sevage
UGamela-Kenner
Anmeldedatum: 08.02.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 08:43 Titel:
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Moins,
muss auch mal meinen Senf dazugeben.
Wie sky schon erwähnte, Webseiten bestehen aus html, php, ...
Menüs haben sogut wie alle einen ähnlichen Quelltext. ALLE. Das resultiert daraus, das ein Menü nunmal aus einer Reihe von Verlinkungen besteht. Darauf kann es kein geistiges Eigentum geben!
Um eine Tabelle zu bauen bedarf es 3 Grundbefehle - table, tr und td. Die aneinandergebaut ergeben ne Tabelle. Kann also auch keiner schützen. Menüeinträge wie Impressum, Home, Hauptseite, Übersicht etc. können auch nicht geshützt werden. Ein Impresssum ist in Deutschland sogar vorgeschrieben. Und wie soll ich das nennen, wenn nicht Impressum?!
Transporter, Solar, Energie, Metall, Silicium, Kristall, Gebäude, Schlachtschiff, Kreuzer, und und und sind alles Wörter des deutschen Sprachgebrauchs. Wenn GF sich die schützen lassen will, dann nur in Verbindung mit irgendwas. Aber nicht einzeln.
Also was solls? Das OGame von GF hat 3 Bereiche. N Header, ne leftsite und ne Main. Das haben millionen (oder miliarden - 21 Miliarden HPs gibts insgesamt) anderer HPs auch. Und von den millionen anderen HPs ist zu 99,9 % das Menü in die leftsite.
Schaut mal wieviele unzählige Chats es gibt und wie die aufgebaut sind. Rechts Userlist, mitte Anzeigedingens und unten Eingabefeld. Hallo? So ist nunmal n Chat aufgebaut und niemand regt sich auf, wenn einer sich n Chat baut.
Die Musik besteht aus 12 Halbtönen (eine Tonleiter). Diese 12 Halbtöne können nicht geschützt werden. Desshalb nutzen Musiker diese 12 Halbtöne und bauen ein Lied daraus. So.
Fazit: Alle Browsergames sind ähnlich aufgebaut. Das ist fakt. Bauen, weiterbauen, kämpfen, abloosen, acc löschen weil unfähig. Diesen Ablauf kann sich keiner schützen lassen. Bilder, die die GF entwickelt haben, stehtn selbstverständlich unterm UrhG. Das soll auch so sein, aber Aufbau einer Website wird immer frei sein, sofern es keine 1 zu 1 Kopie des Quelltextes ist.
In diesem Sinne.
Gruß
Sevage
Edit: irgenwo habe ich mal gelesen, dass der Quelltext in dem Sinne auch nicht geschützt werden kann, da der Quelltext übern Browser einsehbar ist und somit für jeden zugänglich. Vllt finde ich diesen Bericht mal.
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meikel
Entwickler/Moderator
Anmeldedatum: 10.01.2008 Beiträge: 238
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 09:30 Titel:
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Richter haben keinerlei HTML, CSS u/o PHP Kenntnisse.
Die beurteilen das Erscheinungsbild, das Konzept, die Texte und die Bilder.
Und das kann teuer werden, wenn einer einen OGame Skin verwendet.
Das gibt mindestens eine teure Abmahnung, wenn der Clone dem Original "zum Verwechseln" ähnlich aussieht.
Zuletzt bearbeitet von meikel am Do 14 Feb 2008, 10:53, insgesamt einmal bearbeitet
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Sevage
UGamela-Kenner
Anmeldedatum: 08.02.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 09:39 Titel:
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Der Richter muss sich damit auch nicht auskennen. Dafür hat er seine Gutachter und Rechtsanwälte die spezialisiert sind auf dem Gebiet. Der Richter entscheidet nur nach der Gesetzeslage. Und die kennt er.
Desshalb wirst du auch nicht in der Beziehung zu einem Anwalt gehen können, der sich nur auf Scheidungsrecht spezialisiert hat.
Ich hatte bereits oben erwähnt, dass ne 1 zu 1 Kopie (Grafik eingeschlossen) sehrwohl unter UrhG steht. Aber nicht einzelne Menüpunkte oder einzelne Bezeichnungen.
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sky-net07
Member
Anmeldedatum: 09.12.2007 Beiträge: 24
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 09:55 Titel:
bitte nicht falsch verstehen |
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ich weiß das paßt jetzt nicht hier her aber das mit dem recht und recht bekommen ist ja eh ein wenig anders bei uns in germany Raubkopierer werden härter bestraft als Vergewaltiger. Also wenn ich dann ne Anzeige von GF bekommen sollte, würde mich das net abschrecken im Gegenteil, es muss immer jemanden geben der sich nichts gefallen läßt und da gibt es bei uns ja ne menge.
Also GF geh weg wir kommen
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Squirt
Spammer
Anmeldedatum: 18.12.2007 Beiträge: 67 Wohnort: Hamm ( NRW )
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 10:37 Titel:
Re: bitte nicht falsch verstehen |
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sky-net07 hat Folgendes geschrieben: | ich weiß das paßt jetzt nicht hier her aber das mit dem recht und recht bekommen ist ja eh ein wenig anders bei uns in germany Raubkopierer werden härter bestraft als Vergewaltiger. Also wenn ich dann ne Anzeige von GF bekommen sollte, würde mich das net abschrecken im Gegenteil, es muss immer jemanden geben der sich nichts gefallen läßt und da gibt es bei uns ja ne menge.
Also GF geh weg wir kommen |
Genau das gleiche ist ja mit Kinderschänder.
Raupkopierer bekommen bis zu 5 Jahre Kinderschänder maximal 2 Jahre
_________________ Wenn jemand im
Zustand unbändigen Grolls stirbt, lastet fortan
ein Fluch auf dem Ort des Todes
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Sevage
UGamela-Kenner
Anmeldedatum: 08.02.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 10:47 Titel:
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Jetzt läufts n biserl ab.
Fakt ist, das Team hier macht gute Arbeit. Script neu, Grafik neu (ab 0.5) und nur weil es anscheinend vom Aufbau so aussieht wie andere Weltraum-MMOGs, nicht unbedingt mal wie OGame, ist das kein Grund jemanden zu verklagen.
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Phoscur
Site Admin
Anmeldedatum: 07.12.2007 Beiträge: 919
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 11:35 Titel:
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Ich denke das erste Ziel von UGamela war es OGame nachzubauen, mittlerweile geht es schon eher in die Richtung "besser als OGame werdem".
natürlich tuen wir alles gegen die Copyrightprobleme.
_________________
Wenn du Hilfe brauchst wende dich an einen >Supporter<.
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-= MoF =-
UGamela PowerUser
Anmeldedatum: 09.12.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 11:46 Titel:
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Man kann das ganze Copyrightgelauber auch umgehen, indem man sich einen Offshoreanbieter im Ausland sucht. Nicht billig, aber effektiv.
Zum Thema:
Die Gameforge hat die Rechte an den Texten, Javascripts (die PHP Scripts zu holen ist gar nicht möglich), Bildern (nur vom originalen OGame Style) und am Quelltext.
Das heisst, man darf den HTML Quelltext nicht 1:1 kopieren.
Auf das Menü können sie kein Copyright setzen, da sie sonst alle Browsergames verklagen könnten, die "Gebäude", "Forschungen" usw... im Menü enthalten.
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meikel
Entwickler/Moderator
Anmeldedatum: 10.01.2008 Beiträge: 238
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 12:33 Titel:
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-= MoF =- hat Folgendes geschrieben: | Man kann das ganze Copyrightgelauber auch umgehen, indem man sich einen Offshoreanbieter im Ausland sucht. Nicht billig, aber effektiv. |
Blödsinn. Die verklagen doch nicht den Server sondern den Anbieter des Spiels.
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-= MoF =-
UGamela PowerUser
Anmeldedatum: 09.12.2007 Beiträge: 345 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: Do 14 Feb 2008, 12:57 Titel:
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Ja, aber Offshoreanbieter geben deine Daten nicht raus.
Oder was glaubst du, wieso nicht alle Betreiber von "Scenesites" schon lange im Knast sind?
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